Antwort der CDU Dreieich

Betreff: Re: Neue Nachricht von „CDU Dreieich“

Sehr geehrte Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Thema des Lärmschutzes entlang der A661 ist vor allem seit der Errichtung der Lärmschutzwand entlang des Baugebietes Heckenborn und der damit einhergehenden Errichtung der für uns alle überraschenden Betonschutzwände ein regelmäßiges Thema in unserer Stadt.

So gerne wir ein Tempolimit auf der A661 im Bereich unserer Stadt sehen würden, so unwahrscheinlich ist es, dass dies in den kommenden Jahren gelingen wird. Da will ich ganz ehrlich zu Ihnen sein. Seit der Errichtung der Lärmschutzwand und vor allem der Betonschutzwände direkt neben der Fahrbahn gab es von Seiten der Stadt und auch von mir davon unabhängig als Abgeordneten mehrere Versuche auf eine Temporeduzierung hinzuwirken. Leider liefen sie bisher alle ins Leere. Nach dem letzten mir vorliegenden Schreiben des Hessischen Verkehrsministers Tarek Al-Wazir ist eine Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aus Gründen des Lärmschutzes nur auf Grundlage einer Lärmberechnung nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) rechtssicher möglich. Bei der entsprechenden letzten Berechnung auf Grundlage der Verkehrszahlen wurde zudem ergänzend auch die lärmphysikalischen Eigenschaften der neuen Betonschutzwände entlang der östlichen Richtungsfahrbahn berücksichtigt. Diese schalltechnischen Untersuchungen zeigten, dass selbst für den ungünstigsten Fall einer ausschließlichen Berücksichtigung der von den bestehenden Betonschutzwänden ausgehenden Reflexionen der maßgebliche Bundesrichtwert von 70 dB(A) am Tag lediglich an einem Immissionsort (und dort auch nur im 2. OG) überschritten wird. Daher sah sich Verkehrsminister Al-Wazir nicht zu einer Anordnung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung in der Lage.

Zum geschichtlichen Hintergrund müssen Sie zudem wissen, dass es vor vielen Jahren (vermutlich Jahrzehnten) schon einmal eine Anordnung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung gegeben hat. Diese wurde damals von einem Autofahrer aus einer Nachbarstadt beklagt und da die entsprechenden notwendigen Grundlagen für die Anordnung nicht vorlagen, wurde diese vom Gericht gekippt.

Die von Herrn Neitzel und seinen Mitstreitern durchgeführten Messungen sind uns allen wohlbekannt. Leider konnten aber auch diese in der Vergangenheit nichts bewirken. Grundsätzlich werden Lärmberechnungen durchgeführt und auch die Messungen von Herrn Neitzel konnten die Berechnungen entlang der A661 nicht entkräften bzw. die Grundlage für ein entsprechendes dauerhaftes Tempolimit schaffen.

Sobald es einen rechtssicheren Weg gibt, das Lärmproblem der A661 dauerhaft zu lösen, werden wir diesen Weg selbstverständlich beschreiten.

Herzliche Grüße

Hartmut Honka

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