Fragen an die lokale Politik

Fragen an die lokale Politik

Der Schutz Dreieicher Bürger vor schädlichen Lärmemissionen sollte ein zentrales Anliegen aller politischen Parteien für die kommende Wahlperiode und darüber hinaus sein. Im Interesse der vielen Betroffenen würde ich Sie und Ihre Partei gerne um Stellungnahme bitte, insbesondere zu den nachfolgenden Fragen:

  1. Wie wollen Sie der Lärmbelästigung auf der Dreieichenhainer und der Sprendlinger Seite der A661 konkret begegnen?
  2. Wäre die Erweiterung / Verbesserung der bestehenden Schallschutzmauer in Richtung Sprendlingen sowie der Bau einer solchen auf der östlichen Seite der A661 denkbar?
  3. Falls die vorgenannten baulichen Maßnahmen ausscheiden, insbesondere aufgrund der damit verbundenen erheblichen finanziellen Belastungen, wäre es aus Ihrer Sicht denkbar, als unmittelbar wirkendes, milderes und kostengünstigeres Mittel eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h auf den relevanten Teilen der A661 umzusetzen, und somit gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten? Wenn ja, wie und wann wollen Sie eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung umsetzen?
  4. Welche weiteren / anderen Maßnahmen sind denkbar und möglich, um die um die A661 herum lebenden Menschen vor gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen?
  5. Wie werden Sie die Interessen der Dreieicher Bürger, falls notwendig, auf Landesebene und gegenüber Hessen Mobil vertreten?
  6. Welche Anstrengungen haben Sie und / oder Ihre Partei in Sachen Lärmschutz in der Vergangenheit bereits unternommen?

Ich stehe in Kontakt mit den Vertretern der Bürgerinitiative zum Schutze vor Lärmemissionen der A661, mit freundlichen Grüßen…

Die Antworten zu den Fragen werden pro Partei als eigener Beitrag veröffentlicht.

Antwort der CDU Dreieich

Antwort der CDU Dreieich

Betreff: Re: Neue Nachricht von „CDU Dreieich“

Sehr geehrte Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Thema des Lärmschutzes entlang der A661 ist vor allem seit der Errichtung der Lärmschutzwand entlang des Baugebietes Heckenborn und der damit einhergehenden Errichtung der für uns alle überraschenden Betonschutzwände ein regelmäßiges Thema in unserer Stadt.

So gerne wir ein Tempolimit auf der A661 im Bereich unserer Stadt sehen würden, so unwahrscheinlich ist es, dass dies in den kommenden Jahren gelingen wird. Da will ich ganz ehrlich zu Ihnen sein. Seit der Errichtung der Lärmschutzwand und vor allem der Betonschutzwände direkt neben der Fahrbahn gab es von Seiten der Stadt und auch von mir davon unabhängig als Abgeordneten mehrere Versuche auf eine Temporeduzierung hinzuwirken. Leider liefen sie bisher alle ins Leere. Nach dem letzten mir vorliegenden Schreiben des Hessischen Verkehrsministers Tarek Al-Wazir ist eine Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aus Gründen des Lärmschutzes nur auf Grundlage einer Lärmberechnung nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) rechtssicher möglich. Bei der entsprechenden letzten Berechnung auf Grundlage der Verkehrszahlen wurde zudem ergänzend auch die lärmphysikalischen Eigenschaften der neuen Betonschutzwände entlang der östlichen Richtungsfahrbahn berücksichtigt. Diese schalltechnischen Untersuchungen zeigten, dass selbst für den ungünstigsten Fall einer ausschließlichen Berücksichtigung der von den bestehenden Betonschutzwänden ausgehenden Reflexionen der maßgebliche Bundesrichtwert von 70 dB(A) am Tag lediglich an einem Immissionsort (und dort auch nur im 2. OG) überschritten wird. Daher sah sich Verkehrsminister Al-Wazir nicht zu einer Anordnung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung in der Lage.

Zum geschichtlichen Hintergrund müssen Sie zudem wissen, dass es vor vielen Jahren (vermutlich Jahrzehnten) schon einmal eine Anordnung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung gegeben hat. Diese wurde damals von einem Autofahrer aus einer Nachbarstadt beklagt und da die entsprechenden notwendigen Grundlagen für die Anordnung nicht vorlagen, wurde diese vom Gericht gekippt.

Die von Herrn Neitzel und seinen Mitstreitern durchgeführten Messungen sind uns allen wohlbekannt. Leider konnten aber auch diese in der Vergangenheit nichts bewirken. Grundsätzlich werden Lärmberechnungen durchgeführt und auch die Messungen von Herrn Neitzel konnten die Berechnungen entlang der A661 nicht entkräften bzw. die Grundlage für ein entsprechendes dauerhaftes Tempolimit schaffen.

Sobald es einen rechtssicheren Weg gibt, das Lärmproblem der A661 dauerhaft zu lösen, werden wir diesen Weg selbstverständlich beschreiten.

Herzliche Grüße

Hartmut Honka

Antwort von Grüne Dreieich

Antwort von Grüne Dreieich

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 22.2.2021 und nehmen gerne zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:

Wie wollen Sie der Lärmbelästigung auf der Dreieichenhainer und der Sprendlinger Seite der A661 konkret begegnen?

Mit dem Bau der Lärmschutzwand im Bereich Heckenborn und dem Austausch des Straßenbelags auf die Fahrbahnen der A661, hat sich die Lärmbelastung in Sprendlingen etwas verbessert. Je nach Windrichtung ist die Belastung dennoch deutlich. Die Berichte und Darlegungen aus Dreieichenhain besagen, dass mit dem Bau der Lärmschutzwand und den installierten Leitplanken sich die Lärmsituation verschlechtert hat. Wir sehen daher wesentliche Entlastungen nur, wenn die Geschwindigkeit im Abschnitt Dreieich ganztägig reduziert wird. Das muss sehr gut begründet sein. In Vergangenheit sind Tempobegrenzungen auf Initiative von Nutzern der BAB gerichtlich aufgehoben worden. Seitens der Straßenverkehrsbehörden konnte nicht tragfähig nachgewiesen werden, dass die Geschwindigkeitsreduzierungen signifikante Verbesserungen der Lärmsituation bewirken – eine bedauerliche Tatsache.

Wäre die Erweiterung / Verbesserung der bestehenden Schallschutzmauer in Richtung Sprendlingen sowie der Bau einer solchen auf der östlichen Seite der A661 denkbar?

Denkbar ist das; auch ist anzunehmen, dass sie wirksam sein würde. Allerdings: Es ist bekannt, dass die Stadt Dreieich sich für die Übernahme jedweder Kosten für die o. g. Schallschutzmauer nicht zuständig sieht (ein dahingehender Antrag der FDP-Fraktion verlief im Sande). Vielmehr obliegt aus ihrer Sicht die Verantwortung für eine Lärmsanierung beim Straßenbaulastträger der BAB, dem Bund. In Gesprächen mit Vertretern des Hess. Verkehrsministeriums (zuständig im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund) wurde uns dargelegt, dass aufgrund der errechneten Lärmsituation keine Veranlassung für weitere Sanierungsmaßnahmen gesehen werden. Allenfalls wird der Anspruch auf passiven Schallschutz bei einigen wenigen Häusern in der Philip-Holzmann-Straße gesehen.

Falls die vorgenannten baulichen Maßnahmen ausscheiden, insbesondere aufgrund der damit verbundenen erheblichen finanziellen Belastungen, wäre es aus Ihrer Sicht denkbar, als unmittelbar wirkendes, milderes und kostengünstigeres Mittel eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h auf den relevanten Teilen der A661 umzusetzen, und somit gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten? Wenn ja, wie und wann wollen Sie eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung umsetzen?

Wie zu 1. ausgeführt ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung eine mögliche und wirksame Option. Es obliegt dem Straßenbaulastträger der BAB schlüssige Nachweise zu erbringen, die eine solche Maßnahme auch dauerhaft Bestand haben lassen. Die Voraussetzungen für eine rechtssichere Anordnung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h aus Lärm- oder Verkehrssicherheitsgründen liegen wohl derzeit nicht vor.

Wir sind aber gerne bereit – auch zusammen mit Ihnen – das Gesppräch dazu in Wiesebaden wieder aufzunehmen und bieten unsere Unterstützung an.

Welche weiteren / anderen Maßnahmen sind denkbar und möglich, um die um die A661 herum lebenden Menschen vor gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen?

Um es klar zu sagen: Ohne eine wesentliche Verringerung der Verkehrsmengen auf der A661, ist eine spürbare Lärmreduzierung nicht zu erreichen, sollten die o. g. Maßnahmen nicht durchsetzbar sein. Wir setzen daher nach wie vor auf den Ausbau und die Attraktivierung alternativer Verkehrsträger wie den ÖPNV und die Förderung des Radverkehrs. Ob die Nachwirkungen der Pandemie (Homeoffice) in Zukunft eine nachhaltige Verringerung der Verkehrsmengen erbringen werden, bleibt abzuwarten.

Wie werden Sie die Interessen der Dreieicher Bürger, falls notwendig, auf Landesebene und gegenüber Hessen Mobil vertreten?

Wie zu 3. ausgeführt, setzen wir GRÜNE Dreieich uns gerne dafür ein, Gespräche und einen konstruktiven Austausch mit dem verkehrspolitischen Sprecher der GRÜNEN-Fraktion im Landtag und dem Hess. Verkehrsminister zu vermitteln und zu begleiten. Oftmals ist es sehr hilfreich, wenn die unmittelbar Betroffenen ihr Anliegen den zuständigen Vertreter*innen persönlich vortragen. Als Kommunalpolitiker*innen haben wir ein großes Interesse, die Anliegen der Dreieicher Bürgerschaft bestmöglich auf allen Ebenen zu vertreten. Es ist jedoch auch so, dass die entscheidenden Vorgaben bzgl. der BAB in Berlin gemacht werden.

Welche Anstrengungen haben Sie und / oder Ihre Partei in Sachen Lärmschutz in der Vergangenheit bereits unternommen?

Bis September 2017 standen wir mit Hr. Neitzel von der Anwohnerinitiative A661 in einem regen und konstruktiven Austausch, auch über unsere Initiative Richtung Wiesbaden. Bei einem Gespräch beim Staatssekretär im Hess. Verkehrsministerium im Oktober 2017 hat man uns die möglichen Handlungsoptionen von Hessen Mobil erläutert (siehe zu 1. und 3.). Dies auch vor dem Hintergrund der recherchierten Fakten. Seitdem liegen uns keine weiteren Erkenntnisse mehr vor, die wieder Bewegung in Ihrer Angelegenheit hätten bewirken können.

Sollten Ihrer Initiative derweil neue Informationen vorliegen, sind wir gerne bereit diese aufzunehmen und mit Ihnen zusammen ggf. weitere Schritte zu beraten.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen dazu und zu weiteren Gesprächen in naher Zukunft gerne zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen aus Dreieich

gez. Peter Graff                         Roland Kreyscher

GRÜNE-Fraktion Dreieich

Antwort der SPD Dreieich

Antwort der SPD Dreieich

Betreff: Aw: WG: A661 – Lärmschutz

Sehr geehrter Herren,

wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 22.02.2021 und beantworten gerne Ihre darin aufgeführten  Fragen:

Zu 1. und 2.

Wir begrüßen ausdrücklich die Erweiterung der vorhandenen Lärmschutzwand und den Bau einer neuen Lärmschutzwand auf der Dreieichenhainer Seite. Da wäre nur die Finanzierung zu klären. Denn Lärmschutzmaßnahmen muss der Verursacher finanzieren und dass ist in diesem Fall die Autobahn und damit das Land Hessen. Es sei denn, dass ein neues Baugebiet an eine vorhandene Autobahn gebaut wird, wie beim Heckenborn. Aber diese Lärmschutzwand wurde weder von der Stadt gebaut noch bezahlt. Die Lärmschutzwand des Heckenborn wurde vom Erschließungsträger des Neubaugebietes errichtet und von den Hauseigentümern über die Erschließungsbeiträge finanziert.

Messungen und Untersuchungen haben nachgewiesen, dass die in den letzten Jahren von Hessen Mobil errichteten Betongleitwände auf dem Mittelstreifen durch Schallreflexion die Lärmbelastung auf der Dreieichenhainer Seite noch verstärken. Vor allem, weil auf der Dreieichenhainer Seite anstatt einer lärmabweisenden Betongleitwand nur eine lärmdurchlässige Leitplanke eingebaut wurde. Auf diesen Unsinn hat damals sogar die Fernsehsendung „Mario Barth deckt auf“ hingewiesen, bei der ich selbst mitgewirkt und die Problematik vor der Kamera erläutert habe.

Das Land ist hier in der Pflicht seine Bürger vor Lärm zu schützen und die Lärmschutzwand zu finanzieren.

Zu 3.

Wir unterstützen eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h auf den relevanten Teilen der A661, die selbstverständlich zur Lärmreduzierung beiträgt. Das Problem ist nur, das es Ende der 90er Jahre für kurze Zeit eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf diesem Abschnitt gegeben hat, gegen die eine Gruppe aus Anwälten aus Egelsbach geklagt hat, weil die offensichtlich besonders schnell in Frankfurt sein müssen. Die Kläger haben leider vor Gericht Recht bekommen, dass die Rechtsgrundlage für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht ausreichend ist, so dass nicht nur diese Geschwindigkeitsbeschränkung, sondern auch noch andere in Hessen auf Grundlage dieses Urteils aufgehoben wurde. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen und die Gerichte sollten nicht so menschenfeindliche Gerichtsurteile fällen. Die SPD Fraktion in Dreieich kann sich zwar für eine Geschwindigkeitsbegrenzung einsetzen, hat aber keine Möglichkeiten eine Geschwindigkeitsbegrenzung für eine Autobahn anzuordnen. Aber selbstverständlich setzt sich unsere Landtagsfraktion dafür ein. Leider ist die SPD im Land Hessen in der Opposition und hat wenig Einfluss auf das vom Grünen Minister Tarek Al-Wazir geführte und hier zuständige Wirtschafts- und Verkehrsministerium

Zu 4.

Eine dichtere Bepflanzung am Rand der Autobahn und Flüsterasphalt auf beiden Seiten der relevanten Teile der A661 würden eine Verbesserung bringen.

Zu 5. und  6.

Wir haben in der Vergangenheit durch Anträge/ Initiativen die ganztägliche Geschwindigkeitsbegrenzung gefordert und unterstützt. Auch auf Landesebene werden wir uns bei unserer Landtagsfraktion weiter dafür einsetzen. Wir bieten weiterhin unsere Zusammenarbeit mit den betroffenen Bürger*innen und der BI an.

Freundliche Grüße
Holger Dechert
Fraktionsvorsitzender SPD Dreieich

Antwort der FDP Dreieich

Antwort der FDP Dreieich

Betreff: AW: Kontaktformular – FDP-Dreieich – Antwort auf Ihr Anschreiben vom 22.2

Sehr geehrte Herren,

Vielen Dank für Ihr Anschreiben. Die Anliegen, die Sie beschreiben, halten wir nach wie vor berechtigt. Wir teilen Ihren Frust uneingeschränkt, weil man so mit den Anwohnern der Dreieichenhainer Seite der A661 nicht umgehen kann.  Wie Sie sich sicher noch erinnern können, hat die FDP Fraktion während der nun zu Ende gehenden Sitzungsperiode deshalb verschiedene Anträge in die städtischen Gremien eingebracht.

Ein Antrag unserer Fraktion hatte darauf abgezielt, auf städtische Initiative eine zweite Lärmschutzwand auf der Ostseite, d.h der Dreieichenhain zugewandten Seite errichten und dafür eine Kostenaufstellung anfertigen zu lassen. Dieser Antrag wurde bekanntlich von der Mehrheit des Hauses abgelehnt – vermutlich weil diese damit eingestanden hätte, bei der Planung des Baugebiets Heckenborn womöglich einen Fehler begangen zu haben.

Ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion war darauf gerichtet, den Träger der Entwicklungsmaßnahme Heckenborn wegen fehlerhafter Planungen und unzutreffender Schallschutzgutachten in Regress zu nehmen. Mit einer etwa erlangten Regresssumme hätte die Stadt dann auf Kosten des Trägers eine weitere Lärmschutzmaßnahme auf der Ostseite der A661 realisieren können. Dabei waren wir der Auffassung, dass wenigstens dieser Antrag hätte verfangen müssen, weil er – im Falle eines positiven Ausgangs – für die Stadt mit keinen Mehrkosten verbunden gewesen wäre. Aber auch hier stießen wir auf eine Mauer des Schweigens und der Vertuschung, nachdem das Baugebiet Heckenborn insgesamt – trotz hoch gesteckter Erwartungen – kein Glanzstück der Ortsentwicklung geworden ist, von der wirtschaftlichen Seite des Projektes ganz zu schweigen.

Was den Antrag auf ein Tempolimit oder die Aufbringung von Flüsterasphalt auf der BAB661 angeht, ist der Weg für uns recht steinig, nachdem das Hessische Verkehrsministerium sich wiederholt geweigert hat, sich hier auf die Anliegen der Dreieicher Bürger  zu zubewegen. Immerhin hat die Stadt unseres Wissens ein Gutachten eines namhaften Professors in Auftrag gegeben, aber auch hieraus hat sich nichts Zählbares für die Anlieger ergeben.

Wir sind nach wie vor überzeugt, dass die BI diese Sache nicht auf sich beruhen lassen sollte und sichern unsere Unterstützung für alle weiteren Bemühungen zu.

Wenn Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen, gerne auch in einem persönlichen Gespräch/Telefonat, zur Verfügung.

Vielen Dank.

Herzliche Grüße Ihre FDP-Dreieich

Antwort der Fraktion Bürger für Dreieich

Antwort der Fraktion Bürger für Dreieich

1. Wie wollen Sie der Lärmbelästigung auf der Dreieichenhainer und der Sprendlinger Seite der A661 konkret begegnen?

Wir vertreten die Auffassung, dass neben Lärmschutzwänden nur eine einzige Maßnahme zielführend ist: ein Tempolimit auf der Autobahn. Daneben ist es grundsätzlich nicht nachvollziehbar, dass immer wieder Wohngebiete im Bereich von Autobahnen „angeflanscht“ werden. Grundsätzlich gilt: weniger Individualverkehr bedeutet weniger Lärm – daher muss sich jeder für einen starken Ausbau des ÖPNV einsetzen. 

2.  Wäre die Erweiterung / Verbesserung der bestehenden Schallschutzmauer in Richtung Sprendlingen sowie der Bau einer solchen auf der östlichen Seite der A661 denkbar?

Ja, eine Erweiterung ist denkbar, liegt aber nicht in der Entscheidungsgewalt der Kommune – aber das wissen Sie ja selbst. LSW sind an bestimmte Messwerte etc. gebunden. Und am Ende kommt immer das Totschlagargument: „Wir haben kein Geld.“ Lieblingssatz unseres Bürgermeisters. 

3.  Falls die vorgenannten baulichen Maßnahmen ausscheiden, insbesondere aufgrund der damit verbundenen erheblichen finanziellen Belastungen, wäre es aus Ihrer Sicht denkbar, als unmittelbar wirkendes, milderes und kostengünstigeres Mittel eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h auf den relevanten Teilen der A661 umzusetzen, und somit gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten? Wenn ja, wie und wann wollen Sie eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung umsetzen?

Wir befürworten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen grundsätzlich. Deutschland ist die einzige Insel innerhalb der EU, innerhalb derer immer noch antiquiert gilt „Freie Fahrt für freie Bürger“. Ein lokales Tempolimit kann nur in Abstimmung mit zuständigen Behörden erfolgen, zuvor müssen u. a. Messungen die Notwendigkeit untermauern. Weiter wird benötigt eine Mehrheit im Stadtparlament! Das hängt nicht an einer einzelnen Fraktion – wir können aber sehr wohl unsere Meinung dazu vertreten. 

4.  Welche weiteren / anderen Maßnahmen sind denkbar und möglich, um die um die A661 herum lebenden Menschen vor gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen?

Selber weniger Auto fahren und mit gutem Beispiel vorn gehen. Ausbau von Bus und Bahn, Wiedereinrichtung stillgelegter Strecken, Radwege bauen. Das alles kann und soll die Menschen von der Straße weg führen hin zu nachhaltiger Mobilität.

5.  Wie werden Sie die Interessen der Dreieicher Bürger, falls notwendig, auf Landesebene und gegenüber Hessen Mobil vertreten?

Siehe Antwort Nummer 3 – wir haben uns dazu bereits positioniert.

6.  Welche Anstrengungen haben Sie und / oder Ihre Partei in Sachen Lärmschutz in der Vergangenheit bereits unternommen?

 Siehe Antwort Nummer 3 – wir haben uns dazu bereits positioniert.