Nach Errichtung einer Schallschutzwand zum Schutz des Wohngebietes Heckenborn hat sich die Lärmbelastung für die auf der östlichen Seite der Autobahn lebenden Bürger der Stadt Dreieich, erheblich erhöht.

Wir haben in den vergangenen Jahren viel unternommen, um zu erreichen, dass diese Lärmbelastung spürbar reduziert wird.

Im Rahmen von Bürgerversammlungen wurde die Problematik und die Betroffenheit den Verantwortlichen vorgetragen, in zahllosen Schreiben wurde um wirksame Gegenmaßnahmen gebeten, aufwendige Gutachten zur Ursachenklärung wurden erarbeitet und vorgelegt, es gab Gespräche im zuständigen Ministerium in Wiesbaden, und es gab Gespräche mit den Repräsentanten der Kommunal und Landespolitik. Überall hatte man Verständnis für unser Anliegen wollte uns auch tatkräftig unterstützen war dann aber entweder leider doch nicht zuständig oder glaubte durch die Inhalte von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften “ mit gebundenen Händen“ unterwegs zu sein…..

Einige besonders lärmgeplagte Mitbürger haben dann bei der hessischen Landesbehörde „Hessen Mobil “ (die für den Betrieb der Autobahn und die Lärmschutzwand zuständig war) förmliche Anträge zur Beseitigung der stark angestiegenen Lärmbelastung durch geeignete Maßnahmen gestellt. Diese Anträge wurden dann mit freundlich Worten zurückgewiesen, da nach Berechnungen von Hessen Mobil die Höhe Lärmbelastung unter Berücksichtigung gültiger Vorschriften noch im zulässigen Bereich liegen würde…

Kurz darauf haben sich dann die Zuständigkeiten verändert und eine neu gegründete Behörde des Bundesverkehrsministeriums mit der Bezeichnung „Die Autobahn GmbH des Bundes“ wurde für den Betrieb der Autobahn und der Lärmschutzwand zuständig. Fast gleichzeitig wurden dann auch die Lärmobergrenzen durch neue Vorschriften und Gesetze nach unten (Richtung Leiser) verschoben.

Nach Inkrafttreten dieser Veränderungen haben dann wieder zahlreiche lärmgeplagte Bürger bei der Autobahn GmbH ein „Antrag auf Anordnung einer straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme zum Schutz der (Wohn) Bevölkerung vor Lärm gem. §45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 STVO“ gestellt. Der Antrag wurde sehr fundiert begründet und mit relevanten Fakten unterlegt. Mindestens 3 Antragsteller wohnen in einem derart geringen Abstand zur A661, dass hier unter Berücksichtigung der aktuellen Auslösewerte für Lärmschutzmaßnahmen, Handlungsbedarf besteht.

Konkret wurde beantragt, dass die aktuell bereits zwischen 22 und 6 Uhr gültige Geschwindigkeitsbeschränkung auch auf den Tag ausgeweitet wird. Diese Maßnahme ist ohne Nennenswerte Kosten umsetzbar, im Hinblick auf Lärmreduzierung sehr wirksam, schont die Umwelt, reduziert das Unfall Geschehen auf der A 661 und bedeutet für die Nutzer der A 661 einen Zeitverlust von weniger als 60 Sekunden.

Einige Anträge wurden leider umgehend mit einem lustlos formulierten und inhaltlich oberflächlichen Schreiben von der Autobahn GmbH zurückgewiesen ohne auf die vorgetragenen Argumente überhaupt einzugehen. Andere Anträge wurden zunächst gar nicht beantwortet. Erst nach entsprechender Nachfrage bei der „Autobahn GmbH des Bundes“ wurden dann auch diese Anträge mit dem gleichlautenden Ablehnungsbescheid beantwortet. Die letzte Antwort ging am 15.6.2022 bei einem besonders stark belasteten Bürger in der Danziger Straße ein.

Von der übergeordneten Behörde, dem Fernstraßen-Bundesamt erreichte die Antragsteller gleichzeitig ein Schreiben in dem dieses Amt seine Zuständigkeit für eventuelle Widersprüche gegen die Entscheidung der Autobahn GmbH aufgezeigt hat.

Wir fanden es nicht hinnehmbar, dass unser Anliegen derart schlampig behandelt wurde und haben dann natürlich entschieden, Widerspruch einzulegen. Während der Vorbereitung des Widerspruchs wurde mit einigen Verwaltungsjuristen die sich ergebenden Optionen besprochen. Hierbei wurde noch mal deutlich, dass für die von uns beantragte straßenverkehrsrechtliche Maßnahme zum Schutz der (Wohn) Bevölkerung vor Lärm gem. §45 Abs.1 Satz2 Nr.3 StVO die Behörde neben konkreten Grenzwerten auch einen Ermessensspielraum hat.

Gerade für die Nutzung dieses Ermessensspielraums in unserem Sinne erschien es uns sehr wichtig, deutlich zu machen, dass die 15 Antragsteller mit unterschiedlicher Betroffenheit eigentlich nur als repräsentative Beispiele für eine sehr groß Zahl lärmgeplagter Bürger Anträge gestellt haben und auch die Interessenvertreter der Stadt Dreieich und ihrer Bürger hinter diesem Antrag stehen.

Die Erfolgsaussichten unseres Einspruchs wollten wir also dadurch erhöhen, dass wir entsprechende Erklärungen der in Dreieich politisch verantwortlichen unserem Widerspruch beifügen. 

Deshalb haben wir mit Herrn Burlon geklärt ob er sich vorstellen könnte eine Erklärung des Bürgermeisters zu formulieren, die geeignet wäre unseren Antrag zu unterstützen. Herr Burlon war sofort bereit diesen Weg zu gehen hat dann aber angeregt einen Beschluss der Stadtverordneten Versammlung in dieser Richtung herbeizuführen. Gespräche mit einigen Stadtverordneten haben dann erfreulicherweise eine breite Unterstützung unseres Anliegens hervorgebracht.

Nach einigen Abstimmungsrunden hat dann die Stadtverordnetenversammlung schließlich am 12.12 2022 einstimmig eine Resolution verabschiedet mit dem das Fernstraßen-Bundesamt aufgefordert wird unser Anliegen umzusetzen und den für derartige Entscheidung bestehenden Ermessensspielraum in unserem Sinne zu nutzen.

Im Nachgang zur Stadtverordnetenversammlung vom 12.12. haben wir dann noch mal mit Herrn Burlon beraten wie wir die jetzt vorhandene Resolution an die Entscheider im Fernstraßen Bundesamt herantragen.

Herr Burlon hat sich bereit erklärt, dass er im Januar mit dem Fernstraßen-Bundesamt Kontakt aufnimmt und um einen Erörterungstermin idealerweise in Dreieich bittet. Bei diesem Termin sollen wir unser Anliegen und den ganzen Hintergrund der Problematik vortragen, die Vertreter der Stadtverordnetenversammlung sollen ebenfalls ihre Forderungen vortragen und Herr Burlon wird dann natürlich auch noch aus seiner Verantwortung als Bürgermeister für Unterstützung werben.

Mit dem jetzt, an und für sich fälligen Widerspruch werden wir also noch abwarten bis diese Gesprächsrunde abgeschlossen ist. Dies geschieht natürlich in der Hoffnung, dass die Verantwortlichen im Fernstraßenbundesamt nach einem tieferen Einblick in die Situation vor Ort, einer ausführlichen Erklärung der Schalltechnischen und topographischen Besonderheiten der Straßenführung , der Anzahl der betroffen Bürger und dem politischen Willen aller Stadtverordneten sich unserer Empfehlung nicht länger in den Weg stellen und somit  ein Widerspruch und dann vermutlich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht mehr nötig ist und alle Beteiligten ihre Kraft in Dinge stecken können die einen wirklichen Mehrwert bringen.

Wir werden Sie über den Fortschritt informieren sobald es substantielle Neuigkeiten gibt.