Herzlich Willkommen

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Die BI Lärm A661 Dreieich berichtet an dieser Stelle regelmäßig über die Aktivitäten und stellt bisherige Informationen zur Verfügung.

Es wird zu Terminen informiert und soll Forum für einen konstruktiven Austausch bieten.

Die BI ist per eMail erreichbar unter: kontakt@bi-a661.info Bitte nutzen Sie diese Adresse, um sich in einen Verteiler für weitere Informationen aufnehmen zu lassen.

Das Angebot und die Kommunikation über die Seite BI-A661.info wird zentraler Informationspunkt sein.

Mit freundlichen Grüßen,
BI A661 Dreieich

Nach Errichtung einer Schallschutzwand zum Schutz des Wohngebietes Heckenborn hat sich die Lärmbelastung für die auf der östlichen Seite der Autobahn lebenden Bürger der Stadt Dreieich, erheblich erhöht.

Wir haben in den vergangenen Jahren viel unternommen, um zu erreichen, dass diese Lärmbelastung spürbar reduziert wird.

Im Rahmen von Bürgerversammlungen wurde die Problematik und die Betroffenheit den Verantwortlichen vorgetragen, in zahllosen Schreiben wurde um wirksame Gegenmaßnahmen gebeten, aufwendige Gutachten zur Ursachenklärung wurden erarbeitet und vorgelegt, es gab Gespräche im zuständigen Ministerium in Wiesbaden, und es gab Gespräche mit den Repräsentanten der Kommunal und Landespolitik. Überall hatte man Verständnis für unser Anliegen wollte uns auch tatkräftig unterstützen war dann aber entweder leider doch nicht zuständig oder glaubte durch die Inhalte von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften “ mit gebundenen Händen“ unterwegs zu sein…..

Einige besonders lärmgeplagte Mitbürger haben dann bei der hessischen Landesbehörde „Hessen Mobil “ (die für den Betrieb der Autobahn und die Lärmschutzwand zuständig war) förmliche Anträge zur Beseitigung der stark angestiegenen Lärmbelastung durch geeignete Maßnahmen gestellt. Diese Anträge wurden dann mit freundlich Worten zurückgewiesen, da nach Berechnungen von Hessen Mobil die Höhe Lärmbelastung unter Berücksichtigung gültiger Vorschriften noch im zulässigen Bereich liegen würde…

Kurz darauf haben sich dann die Zuständigkeiten verändert und eine neu gegründete Behörde des Bundesverkehrsministeriums mit der Bezeichnung „Die Autobahn GmbH des Bundes“ wurde für den Betrieb der Autobahn und der Lärmschutzwand zuständig. Fast gleichzeitig wurden dann auch die Lärmobergrenzen durch neue Vorschriften und Gesetze nach unten (Richtung Leiser) verschoben.

Nach Inkrafttreten dieser Veränderungen haben dann wieder zahlreiche lärmgeplagte Bürger bei der Autobahn GmbH ein „Antrag auf Anordnung einer straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme zum Schutz der (Wohn) Bevölkerung vor Lärm gem. §45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 STVO“ gestellt. Der Antrag wurde sehr fundiert begründet und mit relevanten Fakten unterlegt. Mindestens 3 Antragsteller wohnen in einem derart geringen Abstand zur A661, dass hier unter Berücksichtigung der aktuellen Auslösewerte für Lärmschutzmaßnahmen, Handlungsbedarf besteht.

Konkret wurde beantragt, dass die aktuell bereits zwischen 22 und 6 Uhr gültige Geschwindigkeitsbeschränkung auch auf den Tag ausgeweitet wird. Diese Maßnahme ist ohne Nennenswerte Kosten umsetzbar, im Hinblick auf Lärmreduzierung sehr wirksam, schont die Umwelt, reduziert das Unfall Geschehen auf der A 661 und bedeutet für die Nutzer der A 661 einen Zeitverlust von weniger als 60 Sekunden.

Einige Anträge wurden leider umgehend mit einem lustlos formulierten und inhaltlich oberflächlichen Schreiben von der Autobahn GmbH zurückgewiesen ohne auf die vorgetragenen Argumente überhaupt einzugehen. Andere Anträge wurden zunächst gar nicht beantwortet. Erst nach entsprechender Nachfrage bei der „Autobahn GmbH des Bundes“ wurden dann auch diese Anträge mit dem gleichlautenden Ablehnungsbescheid beantwortet. Die letzte Antwort ging am 15.6.2022 bei einem besonders stark belasteten Bürger in der Danziger Straße ein.

Von der übergeordneten Behörde, dem Fernstraßen-Bundesamt erreichte die Antragsteller gleichzeitig ein Schreiben in dem dieses Amt seine Zuständigkeit für eventuelle Widersprüche gegen die Entscheidung der Autobahn GmbH aufgezeigt hat.

Wir fanden es nicht hinnehmbar, dass unser Anliegen derart schlampig behandelt wurde und haben dann natürlich entschieden, Widerspruch einzulegen. Während der Vorbereitung des Widerspruchs wurde mit einigen Verwaltungsjuristen die sich ergebenden Optionen besprochen. Hierbei wurde noch mal deutlich, dass für die von uns beantragte straßenverkehrsrechtliche Maßnahme zum Schutz der (Wohn) Bevölkerung vor Lärm gem. §45 Abs.1 Satz2 Nr.3 StVO die Behörde neben konkreten Grenzwerten auch einen Ermessensspielraum hat.

Gerade für die Nutzung dieses Ermessensspielraums in unserem Sinne erschien es uns sehr wichtig, deutlich zu machen, dass die 15 Antragsteller mit unterschiedlicher Betroffenheit eigentlich nur als repräsentative Beispiele für eine sehr groß Zahl lärmgeplagter Bürger Anträge gestellt haben und auch die Interessenvertreter der Stadt Dreieich und ihrer Bürger hinter diesem Antrag stehen.

Die Erfolgsaussichten unseres Einspruchs wollten wir also dadurch erhöhen, dass wir entsprechende Erklärungen der in Dreieich politisch verantwortlichen unserem Widerspruch beifügen. 

Deshalb haben wir mit Herrn Burlon geklärt ob er sich vorstellen könnte eine Erklärung des Bürgermeisters zu formulieren, die geeignet wäre unseren Antrag zu unterstützen. Herr Burlon war sofort bereit diesen Weg zu gehen hat dann aber angeregt einen Beschluss der Stadtverordneten Versammlung in dieser Richtung herbeizuführen. Gespräche mit einigen Stadtverordneten haben dann erfreulicherweise eine breite Unterstützung unseres Anliegens hervorgebracht.

Nach einigen Abstimmungsrunden hat dann die Stadtverordnetenversammlung schließlich am 12.12 2022 einstimmig eine Resolution verabschiedet mit dem das Fernstraßen-Bundesamt aufgefordert wird unser Anliegen umzusetzen und den für derartige Entscheidung bestehenden Ermessensspielraum in unserem Sinne zu nutzen.

Im Nachgang zur Stadtverordnetenversammlung vom 12.12. haben wir dann noch mal mit Herrn Burlon beraten wie wir die jetzt vorhandene Resolution an die Entscheider im Fernstraßen Bundesamt herantragen.

Herr Burlon hat sich bereit erklärt, dass er im Januar mit dem Fernstraßen-Bundesamt Kontakt aufnimmt und um einen Erörterungstermin idealerweise in Dreieich bittet. Bei diesem Termin sollen wir unser Anliegen und den ganzen Hintergrund der Problematik vortragen, die Vertreter der Stadtverordnetenversammlung sollen ebenfalls ihre Forderungen vortragen und Herr Burlon wird dann natürlich auch noch aus seiner Verantwortung als Bürgermeister für Unterstützung werben.

Mit dem jetzt, an und für sich fälligen Widerspruch werden wir also noch abwarten bis diese Gesprächsrunde abgeschlossen ist. Dies geschieht natürlich in der Hoffnung, dass die Verantwortlichen im Fernstraßenbundesamt nach einem tieferen Einblick in die Situation vor Ort, einer ausführlichen Erklärung der Schalltechnischen und topographischen Besonderheiten der Straßenführung , der Anzahl der betroffen Bürger und dem politischen Willen aller Stadtverordneten sich unserer Empfehlung nicht länger in den Weg stellen und somit  ein Widerspruch und dann vermutlich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht mehr nötig ist und alle Beteiligten ihre Kraft in Dinge stecken können die einen wirklichen Mehrwert bringen.

Wir werden Sie über den Fortschritt informieren sobald es substantielle Neuigkeiten gibt.

„Die Autobahn im Wohnzimmer“

„Die Autobahn im Wohnzimmer“

Am Samstag, den 13.03.21 ist in der Offenbach Post ein Interview mit den Hauptverantwortlichen der BI Lärm A661 Dreieich erschienen.

Das Interview stellt neben ergriffenen Maßnahmen aus der Vergangenheit, auch einen Bezug zu Gegenwart dar. Die BI ist weiter entschlossen sich gegen den Lärm und vor allem die teilweisen Widersprüche einzusetzen und schreckt inzwischen auch nicht mehr vor einem möglichen Rechtsweg zurück. Das Interview mit Neitzel und Ebert ist auf der Website der Offenbach Post zu lesen.

Um den Rechtsweg zu beschreiten braucht es finanzielle Mittel. Um diese zweckgebunden zu generieren ist die Gründung eines Vereins eine Option, dieser Sachverhalt wird aktuell geprüft.

Welche Instrumente unter anderem für eine Lärmreduktion herangezogen werden, können zeigt die aus dem Interview übernommene Abbildung:

(c) Offenbach Post vom 13.03.21 Seite 20

Um auf dem Laufenden zu bleiben, schreiben Sie eine kurze Nachricht an: miristzulauta661@gmail.com oder legen Sie sich www.bi-a661.info unter den Favoriten Ihres Browsers ab.

Fragen an die lokale Politik

Fragen an die lokale Politik

Der Schutz Dreieicher Bürger vor schädlichen Lärmemissionen sollte ein zentrales Anliegen aller politischen Parteien für die kommende Wahlperiode und darüber hinaus sein. Im Interesse der vielen Betroffenen würde ich Sie und Ihre Partei gerne um Stellungnahme bitte, insbesondere zu den nachfolgenden Fragen:

  1. Wie wollen Sie der Lärmbelästigung auf der Dreieichenhainer und der Sprendlinger Seite der A661 konkret begegnen?
  2. Wäre die Erweiterung / Verbesserung der bestehenden Schallschutzmauer in Richtung Sprendlingen sowie der Bau einer solchen auf der östlichen Seite der A661 denkbar?
  3. Falls die vorgenannten baulichen Maßnahmen ausscheiden, insbesondere aufgrund der damit verbundenen erheblichen finanziellen Belastungen, wäre es aus Ihrer Sicht denkbar, als unmittelbar wirkendes, milderes und kostengünstigeres Mittel eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h auf den relevanten Teilen der A661 umzusetzen, und somit gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten? Wenn ja, wie und wann wollen Sie eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung umsetzen?
  4. Welche weiteren / anderen Maßnahmen sind denkbar und möglich, um die um die A661 herum lebenden Menschen vor gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen?
  5. Wie werden Sie die Interessen der Dreieicher Bürger, falls notwendig, auf Landesebene und gegenüber Hessen Mobil vertreten?
  6. Welche Anstrengungen haben Sie und / oder Ihre Partei in Sachen Lärmschutz in der Vergangenheit bereits unternommen?

Ich stehe in Kontakt mit den Vertretern der Bürgerinitiative zum Schutze vor Lärmemissionen der A661, mit freundlichen Grüßen…

Die Antworten zu den Fragen werden pro Partei als eigener Beitrag veröffentlicht.

Antwort der CDU Dreieich

Antwort der CDU Dreieich

Betreff: Re: Neue Nachricht von „CDU Dreieich“

Sehr geehrte Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Thema des Lärmschutzes entlang der A661 ist vor allem seit der Errichtung der Lärmschutzwand entlang des Baugebietes Heckenborn und der damit einhergehenden Errichtung der für uns alle überraschenden Betonschutzwände ein regelmäßiges Thema in unserer Stadt.

So gerne wir ein Tempolimit auf der A661 im Bereich unserer Stadt sehen würden, so unwahrscheinlich ist es, dass dies in den kommenden Jahren gelingen wird. Da will ich ganz ehrlich zu Ihnen sein. Seit der Errichtung der Lärmschutzwand und vor allem der Betonschutzwände direkt neben der Fahrbahn gab es von Seiten der Stadt und auch von mir davon unabhängig als Abgeordneten mehrere Versuche auf eine Temporeduzierung hinzuwirken. Leider liefen sie bisher alle ins Leere. Nach dem letzten mir vorliegenden Schreiben des Hessischen Verkehrsministers Tarek Al-Wazir ist eine Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aus Gründen des Lärmschutzes nur auf Grundlage einer Lärmberechnung nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) rechtssicher möglich. Bei der entsprechenden letzten Berechnung auf Grundlage der Verkehrszahlen wurde zudem ergänzend auch die lärmphysikalischen Eigenschaften der neuen Betonschutzwände entlang der östlichen Richtungsfahrbahn berücksichtigt. Diese schalltechnischen Untersuchungen zeigten, dass selbst für den ungünstigsten Fall einer ausschließlichen Berücksichtigung der von den bestehenden Betonschutzwänden ausgehenden Reflexionen der maßgebliche Bundesrichtwert von 70 dB(A) am Tag lediglich an einem Immissionsort (und dort auch nur im 2. OG) überschritten wird. Daher sah sich Verkehrsminister Al-Wazir nicht zu einer Anordnung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung in der Lage.

Zum geschichtlichen Hintergrund müssen Sie zudem wissen, dass es vor vielen Jahren (vermutlich Jahrzehnten) schon einmal eine Anordnung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung gegeben hat. Diese wurde damals von einem Autofahrer aus einer Nachbarstadt beklagt und da die entsprechenden notwendigen Grundlagen für die Anordnung nicht vorlagen, wurde diese vom Gericht gekippt.

Die von Herrn Neitzel und seinen Mitstreitern durchgeführten Messungen sind uns allen wohlbekannt. Leider konnten aber auch diese in der Vergangenheit nichts bewirken. Grundsätzlich werden Lärmberechnungen durchgeführt und auch die Messungen von Herrn Neitzel konnten die Berechnungen entlang der A661 nicht entkräften bzw. die Grundlage für ein entsprechendes dauerhaftes Tempolimit schaffen.

Sobald es einen rechtssicheren Weg gibt, das Lärmproblem der A661 dauerhaft zu lösen, werden wir diesen Weg selbstverständlich beschreiten.

Herzliche Grüße

Hartmut Honka

Antwort von Grüne Dreieich

Antwort von Grüne Dreieich

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 22.2.2021 und nehmen gerne zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:

Wie wollen Sie der Lärmbelästigung auf der Dreieichenhainer und der Sprendlinger Seite der A661 konkret begegnen?

Mit dem Bau der Lärmschutzwand im Bereich Heckenborn und dem Austausch des Straßenbelags auf die Fahrbahnen der A661, hat sich die Lärmbelastung in Sprendlingen etwas verbessert. Je nach Windrichtung ist die Belastung dennoch deutlich. Die Berichte und Darlegungen aus Dreieichenhain besagen, dass mit dem Bau der Lärmschutzwand und den installierten Leitplanken sich die Lärmsituation verschlechtert hat. Wir sehen daher wesentliche Entlastungen nur, wenn die Geschwindigkeit im Abschnitt Dreieich ganztägig reduziert wird. Das muss sehr gut begründet sein. In Vergangenheit sind Tempobegrenzungen auf Initiative von Nutzern der BAB gerichtlich aufgehoben worden. Seitens der Straßenverkehrsbehörden konnte nicht tragfähig nachgewiesen werden, dass die Geschwindigkeitsreduzierungen signifikante Verbesserungen der Lärmsituation bewirken – eine bedauerliche Tatsache.

Wäre die Erweiterung / Verbesserung der bestehenden Schallschutzmauer in Richtung Sprendlingen sowie der Bau einer solchen auf der östlichen Seite der A661 denkbar?

Denkbar ist das; auch ist anzunehmen, dass sie wirksam sein würde. Allerdings: Es ist bekannt, dass die Stadt Dreieich sich für die Übernahme jedweder Kosten für die o. g. Schallschutzmauer nicht zuständig sieht (ein dahingehender Antrag der FDP-Fraktion verlief im Sande). Vielmehr obliegt aus ihrer Sicht die Verantwortung für eine Lärmsanierung beim Straßenbaulastträger der BAB, dem Bund. In Gesprächen mit Vertretern des Hess. Verkehrsministeriums (zuständig im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund) wurde uns dargelegt, dass aufgrund der errechneten Lärmsituation keine Veranlassung für weitere Sanierungsmaßnahmen gesehen werden. Allenfalls wird der Anspruch auf passiven Schallschutz bei einigen wenigen Häusern in der Philip-Holzmann-Straße gesehen.

Falls die vorgenannten baulichen Maßnahmen ausscheiden, insbesondere aufgrund der damit verbundenen erheblichen finanziellen Belastungen, wäre es aus Ihrer Sicht denkbar, als unmittelbar wirkendes, milderes und kostengünstigeres Mittel eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h auf den relevanten Teilen der A661 umzusetzen, und somit gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten? Wenn ja, wie und wann wollen Sie eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung umsetzen?

Wie zu 1. ausgeführt ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung eine mögliche und wirksame Option. Es obliegt dem Straßenbaulastträger der BAB schlüssige Nachweise zu erbringen, die eine solche Maßnahme auch dauerhaft Bestand haben lassen. Die Voraussetzungen für eine rechtssichere Anordnung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h aus Lärm- oder Verkehrssicherheitsgründen liegen wohl derzeit nicht vor.

Wir sind aber gerne bereit – auch zusammen mit Ihnen – das Gesppräch dazu in Wiesebaden wieder aufzunehmen und bieten unsere Unterstützung an.

Welche weiteren / anderen Maßnahmen sind denkbar und möglich, um die um die A661 herum lebenden Menschen vor gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen?

Um es klar zu sagen: Ohne eine wesentliche Verringerung der Verkehrsmengen auf der A661, ist eine spürbare Lärmreduzierung nicht zu erreichen, sollten die o. g. Maßnahmen nicht durchsetzbar sein. Wir setzen daher nach wie vor auf den Ausbau und die Attraktivierung alternativer Verkehrsträger wie den ÖPNV und die Förderung des Radverkehrs. Ob die Nachwirkungen der Pandemie (Homeoffice) in Zukunft eine nachhaltige Verringerung der Verkehrsmengen erbringen werden, bleibt abzuwarten.

Wie werden Sie die Interessen der Dreieicher Bürger, falls notwendig, auf Landesebene und gegenüber Hessen Mobil vertreten?

Wie zu 3. ausgeführt, setzen wir GRÜNE Dreieich uns gerne dafür ein, Gespräche und einen konstruktiven Austausch mit dem verkehrspolitischen Sprecher der GRÜNEN-Fraktion im Landtag und dem Hess. Verkehrsminister zu vermitteln und zu begleiten. Oftmals ist es sehr hilfreich, wenn die unmittelbar Betroffenen ihr Anliegen den zuständigen Vertreter*innen persönlich vortragen. Als Kommunalpolitiker*innen haben wir ein großes Interesse, die Anliegen der Dreieicher Bürgerschaft bestmöglich auf allen Ebenen zu vertreten. Es ist jedoch auch so, dass die entscheidenden Vorgaben bzgl. der BAB in Berlin gemacht werden.

Welche Anstrengungen haben Sie und / oder Ihre Partei in Sachen Lärmschutz in der Vergangenheit bereits unternommen?

Bis September 2017 standen wir mit Hr. Neitzel von der Anwohnerinitiative A661 in einem regen und konstruktiven Austausch, auch über unsere Initiative Richtung Wiesbaden. Bei einem Gespräch beim Staatssekretär im Hess. Verkehrsministerium im Oktober 2017 hat man uns die möglichen Handlungsoptionen von Hessen Mobil erläutert (siehe zu 1. und 3.). Dies auch vor dem Hintergrund der recherchierten Fakten. Seitdem liegen uns keine weiteren Erkenntnisse mehr vor, die wieder Bewegung in Ihrer Angelegenheit hätten bewirken können.

Sollten Ihrer Initiative derweil neue Informationen vorliegen, sind wir gerne bereit diese aufzunehmen und mit Ihnen zusammen ggf. weitere Schritte zu beraten.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen dazu und zu weiteren Gesprächen in naher Zukunft gerne zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen aus Dreieich

gez. Peter Graff                         Roland Kreyscher

GRÜNE-Fraktion Dreieich

Antwort der SPD Dreieich

Antwort der SPD Dreieich

Betreff: Aw: WG: A661 – Lärmschutz

Sehr geehrter Herren,

wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 22.02.2021 und beantworten gerne Ihre darin aufgeführten  Fragen:

Zu 1. und 2.

Wir begrüßen ausdrücklich die Erweiterung der vorhandenen Lärmschutzwand und den Bau einer neuen Lärmschutzwand auf der Dreieichenhainer Seite. Da wäre nur die Finanzierung zu klären. Denn Lärmschutzmaßnahmen muss der Verursacher finanzieren und dass ist in diesem Fall die Autobahn und damit das Land Hessen. Es sei denn, dass ein neues Baugebiet an eine vorhandene Autobahn gebaut wird, wie beim Heckenborn. Aber diese Lärmschutzwand wurde weder von der Stadt gebaut noch bezahlt. Die Lärmschutzwand des Heckenborn wurde vom Erschließungsträger des Neubaugebietes errichtet und von den Hauseigentümern über die Erschließungsbeiträge finanziert.

Messungen und Untersuchungen haben nachgewiesen, dass die in den letzten Jahren von Hessen Mobil errichteten Betongleitwände auf dem Mittelstreifen durch Schallreflexion die Lärmbelastung auf der Dreieichenhainer Seite noch verstärken. Vor allem, weil auf der Dreieichenhainer Seite anstatt einer lärmabweisenden Betongleitwand nur eine lärmdurchlässige Leitplanke eingebaut wurde. Auf diesen Unsinn hat damals sogar die Fernsehsendung „Mario Barth deckt auf“ hingewiesen, bei der ich selbst mitgewirkt und die Problematik vor der Kamera erläutert habe.

Das Land ist hier in der Pflicht seine Bürger vor Lärm zu schützen und die Lärmschutzwand zu finanzieren.

Zu 3.

Wir unterstützen eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h auf den relevanten Teilen der A661, die selbstverständlich zur Lärmreduzierung beiträgt. Das Problem ist nur, das es Ende der 90er Jahre für kurze Zeit eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf diesem Abschnitt gegeben hat, gegen die eine Gruppe aus Anwälten aus Egelsbach geklagt hat, weil die offensichtlich besonders schnell in Frankfurt sein müssen. Die Kläger haben leider vor Gericht Recht bekommen, dass die Rechtsgrundlage für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht ausreichend ist, so dass nicht nur diese Geschwindigkeitsbeschränkung, sondern auch noch andere in Hessen auf Grundlage dieses Urteils aufgehoben wurde. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen und die Gerichte sollten nicht so menschenfeindliche Gerichtsurteile fällen. Die SPD Fraktion in Dreieich kann sich zwar für eine Geschwindigkeitsbegrenzung einsetzen, hat aber keine Möglichkeiten eine Geschwindigkeitsbegrenzung für eine Autobahn anzuordnen. Aber selbstverständlich setzt sich unsere Landtagsfraktion dafür ein. Leider ist die SPD im Land Hessen in der Opposition und hat wenig Einfluss auf das vom Grünen Minister Tarek Al-Wazir geführte und hier zuständige Wirtschafts- und Verkehrsministerium

Zu 4.

Eine dichtere Bepflanzung am Rand der Autobahn und Flüsterasphalt auf beiden Seiten der relevanten Teile der A661 würden eine Verbesserung bringen.

Zu 5. und  6.

Wir haben in der Vergangenheit durch Anträge/ Initiativen die ganztägliche Geschwindigkeitsbegrenzung gefordert und unterstützt. Auch auf Landesebene werden wir uns bei unserer Landtagsfraktion weiter dafür einsetzen. Wir bieten weiterhin unsere Zusammenarbeit mit den betroffenen Bürger*innen und der BI an.

Freundliche Grüße
Holger Dechert
Fraktionsvorsitzender SPD Dreieich

Antwort der FDP Dreieich

Antwort der FDP Dreieich

Betreff: AW: Kontaktformular – FDP-Dreieich – Antwort auf Ihr Anschreiben vom 22.2

Sehr geehrte Herren,

Vielen Dank für Ihr Anschreiben. Die Anliegen, die Sie beschreiben, halten wir nach wie vor berechtigt. Wir teilen Ihren Frust uneingeschränkt, weil man so mit den Anwohnern der Dreieichenhainer Seite der A661 nicht umgehen kann.  Wie Sie sich sicher noch erinnern können, hat die FDP Fraktion während der nun zu Ende gehenden Sitzungsperiode deshalb verschiedene Anträge in die städtischen Gremien eingebracht.

Ein Antrag unserer Fraktion hatte darauf abgezielt, auf städtische Initiative eine zweite Lärmschutzwand auf der Ostseite, d.h der Dreieichenhain zugewandten Seite errichten und dafür eine Kostenaufstellung anfertigen zu lassen. Dieser Antrag wurde bekanntlich von der Mehrheit des Hauses abgelehnt – vermutlich weil diese damit eingestanden hätte, bei der Planung des Baugebiets Heckenborn womöglich einen Fehler begangen zu haben.

Ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion war darauf gerichtet, den Träger der Entwicklungsmaßnahme Heckenborn wegen fehlerhafter Planungen und unzutreffender Schallschutzgutachten in Regress zu nehmen. Mit einer etwa erlangten Regresssumme hätte die Stadt dann auf Kosten des Trägers eine weitere Lärmschutzmaßnahme auf der Ostseite der A661 realisieren können. Dabei waren wir der Auffassung, dass wenigstens dieser Antrag hätte verfangen müssen, weil er – im Falle eines positiven Ausgangs – für die Stadt mit keinen Mehrkosten verbunden gewesen wäre. Aber auch hier stießen wir auf eine Mauer des Schweigens und der Vertuschung, nachdem das Baugebiet Heckenborn insgesamt – trotz hoch gesteckter Erwartungen – kein Glanzstück der Ortsentwicklung geworden ist, von der wirtschaftlichen Seite des Projektes ganz zu schweigen.

Was den Antrag auf ein Tempolimit oder die Aufbringung von Flüsterasphalt auf der BAB661 angeht, ist der Weg für uns recht steinig, nachdem das Hessische Verkehrsministerium sich wiederholt geweigert hat, sich hier auf die Anliegen der Dreieicher Bürger  zu zubewegen. Immerhin hat die Stadt unseres Wissens ein Gutachten eines namhaften Professors in Auftrag gegeben, aber auch hieraus hat sich nichts Zählbares für die Anlieger ergeben.

Wir sind nach wie vor überzeugt, dass die BI diese Sache nicht auf sich beruhen lassen sollte und sichern unsere Unterstützung für alle weiteren Bemühungen zu.

Wenn Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen, gerne auch in einem persönlichen Gespräch/Telefonat, zur Verfügung.

Vielen Dank.

Herzliche Grüße Ihre FDP-Dreieich

Antwort der Fraktion Bürger für Dreieich

Antwort der Fraktion Bürger für Dreieich

1. Wie wollen Sie der Lärmbelästigung auf der Dreieichenhainer und der Sprendlinger Seite der A661 konkret begegnen?

Wir vertreten die Auffassung, dass neben Lärmschutzwänden nur eine einzige Maßnahme zielführend ist: ein Tempolimit auf der Autobahn. Daneben ist es grundsätzlich nicht nachvollziehbar, dass immer wieder Wohngebiete im Bereich von Autobahnen „angeflanscht“ werden. Grundsätzlich gilt: weniger Individualverkehr bedeutet weniger Lärm – daher muss sich jeder für einen starken Ausbau des ÖPNV einsetzen. 

2.  Wäre die Erweiterung / Verbesserung der bestehenden Schallschutzmauer in Richtung Sprendlingen sowie der Bau einer solchen auf der östlichen Seite der A661 denkbar?

Ja, eine Erweiterung ist denkbar, liegt aber nicht in der Entscheidungsgewalt der Kommune – aber das wissen Sie ja selbst. LSW sind an bestimmte Messwerte etc. gebunden. Und am Ende kommt immer das Totschlagargument: „Wir haben kein Geld.“ Lieblingssatz unseres Bürgermeisters. 

3.  Falls die vorgenannten baulichen Maßnahmen ausscheiden, insbesondere aufgrund der damit verbundenen erheblichen finanziellen Belastungen, wäre es aus Ihrer Sicht denkbar, als unmittelbar wirkendes, milderes und kostengünstigeres Mittel eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h auf den relevanten Teilen der A661 umzusetzen, und somit gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten? Wenn ja, wie und wann wollen Sie eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung umsetzen?

Wir befürworten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen grundsätzlich. Deutschland ist die einzige Insel innerhalb der EU, innerhalb derer immer noch antiquiert gilt „Freie Fahrt für freie Bürger“. Ein lokales Tempolimit kann nur in Abstimmung mit zuständigen Behörden erfolgen, zuvor müssen u. a. Messungen die Notwendigkeit untermauern. Weiter wird benötigt eine Mehrheit im Stadtparlament! Das hängt nicht an einer einzelnen Fraktion – wir können aber sehr wohl unsere Meinung dazu vertreten. 

4.  Welche weiteren / anderen Maßnahmen sind denkbar und möglich, um die um die A661 herum lebenden Menschen vor gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen?

Selber weniger Auto fahren und mit gutem Beispiel vorn gehen. Ausbau von Bus und Bahn, Wiedereinrichtung stillgelegter Strecken, Radwege bauen. Das alles kann und soll die Menschen von der Straße weg führen hin zu nachhaltiger Mobilität.

5.  Wie werden Sie die Interessen der Dreieicher Bürger, falls notwendig, auf Landesebene und gegenüber Hessen Mobil vertreten?

Siehe Antwort Nummer 3 – wir haben uns dazu bereits positioniert.

6.  Welche Anstrengungen haben Sie und / oder Ihre Partei in Sachen Lärmschutz in der Vergangenheit bereits unternommen?

 Siehe Antwort Nummer 3 – wir haben uns dazu bereits positioniert.