Hintergrundinformation

Die A661 wurde in diesem Streckenabschnitt von Dreieich 1972 in Betrieb genommen, die Seiten der Autobahn wurden durch Leitplanken aus Stahl geschützt.

In Sprendlingen wurde ein neues Baugebiet erschlossen, aufgrund der Nähe zur Autobahn und der aktuellen Gesetzeslage war durch ein Gutachten der Stadt Dreieich, es nötig eine Lärmschutzwand zu errichten. Bei diesem Gutachten wurde die Auswirkung auf die bestehenden Anwohner in Dreieichenhain nicht berücksichtigt. Die Darstellung zeigt, das die bestehende Bebauung 50% näher an der A661 anliegen wie das neue „zu schützende“ Baugebiet Heckenborn.

Aufgrund der Deformierbarkeit von Stahlleitplanken und des zu geringen Abstands zwischen Leitplanke und der erstellten Schallschutzwand wurden von hessenmobil reflektierende Betongleitschutzwände installiert. Die Schallschutzwand kann somit nicht absorbierend wirken, da sie verdeckt wird. Diese notwendige Schutzmaßnahme wurde in dem damaligen Gutachten ebenfalls nicht berücksichtigt.

Verschiedene Studien der Automobilindustrie zeigen, das ab einer Geschwindigkeit von 80km/h nur noch die Abrollgeräusche der Reifen eine Rolle spielen. Ansonsten ist die Ausbreitung von Schall abhängig von Luftfeuchte, Windrichtung, Topologie, Temperatur und eben Reflektionen.

Es liegen mittlerweile drei voneinander unabhängige Gutachten zur Lärm-Situation vor: IBS / Hochschule Darmstadt (Prof.Dr.-Ing.Habermehl) / Frankfurt University of Applied Science (Prof.Dr.-Ing.Techen, Prof.Dipl.Ing Marschner, Dr.Krimm, M.Eng Pfaff)

Alle Bewertungen kommen zu dem Ergebnis, dass signifikante Schallreflektionen der Betongleitschutzwänden die Wohngebiete östlich der A661 wesentlich (physikalisch nachweislich) stärker belasten, als dies durch die von den Behörden angewendeten Berechnungsverfahren darstellen.

Mittlerweile hat man in der Politik erkannt, das Lärmemissionen die Menschen krank macht und das angewendete Berechnungsverfahren überaltet ist. Gemäß der aktuellen Gesetzeslage wäre ein Baugebiet östlich der A661 in Dreieichenhain nicht mehr genehmigungsfähig. Umso delikater ist es, das eine Bebauung der Stadt Dreieich die Situation von jahrelangen Anwohnern signifikant verschlechtert hat und die Verantwortlichen der Stadt Dreieich sich keiner Schuld bewusst sind.

Nachdem der Fahrbahnbelag von hessenmobil erneuert wurde in 2017 mit einem Standard Split Matrix Asphalt und nicht wie von der BI vorgeschlagen mit einem Flüsterasphalt, ist nun das Steuergeld ausgegeben. Die Stadt ist ebenfalls so stark verschuldet, das sie die Konsequenz aus Ihrer zu verantworteten Baumaßnahme auch nicht mehr korrigieren kann und somit Ihrer Pflicht nicht nachkommt einen Schallschutz (Schallschutzwand, Erdwall) auf der Dreieichenhainer Seite anzubringen.

Somit bleibt nur noch die günstigste Lösung für unsere Steuergelder den Schall zu reduzieren durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80km/h ganztags. Diese Maßnahme würde laut Experten 6-8 Dezibel wahrnehmbar bringen. Allerdings müsste dies von den Verantwortlichen der Bundesautobahn beschlossen werden.