Betreff: Aw: WG: A661 – Lärmschutz
Sehr geehrter Herren,
wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 22.02.2021 und beantworten gerne Ihre darin aufgeführten Fragen:
Zu 1. und 2.
Wir begrüßen ausdrücklich die Erweiterung der vorhandenen Lärmschutzwand und den Bau einer neuen Lärmschutzwand auf der Dreieichenhainer Seite. Da wäre nur die Finanzierung zu klären. Denn Lärmschutzmaßnahmen muss der Verursacher finanzieren und dass ist in diesem Fall die Autobahn und damit das Land Hessen. Es sei denn, dass ein neues Baugebiet an eine vorhandene Autobahn gebaut wird, wie beim Heckenborn. Aber diese Lärmschutzwand wurde weder von der Stadt gebaut noch bezahlt. Die Lärmschutzwand des Heckenborn wurde vom Erschließungsträger des Neubaugebietes errichtet und von den Hauseigentümern über die Erschließungsbeiträge finanziert.
Messungen und Untersuchungen haben nachgewiesen, dass die in den letzten Jahren von Hessen Mobil errichteten Betongleitwände auf dem Mittelstreifen durch Schallreflexion die Lärmbelastung auf der Dreieichenhainer Seite noch verstärken. Vor allem, weil auf der Dreieichenhainer Seite anstatt einer lärmabweisenden Betongleitwand nur eine lärmdurchlässige Leitplanke eingebaut wurde. Auf diesen Unsinn hat damals sogar die Fernsehsendung „Mario Barth deckt auf“ hingewiesen, bei der ich selbst mitgewirkt und die Problematik vor der Kamera erläutert habe.
Das Land ist hier in der Pflicht seine Bürger vor Lärm zu schützen und die Lärmschutzwand zu finanzieren.
Zu 3.
Wir unterstützen eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h auf den relevanten Teilen der A661, die selbstverständlich zur Lärmreduzierung beiträgt. Das Problem ist nur, das es Ende der 90er Jahre für kurze Zeit eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf diesem Abschnitt gegeben hat, gegen die eine Gruppe aus Anwälten aus Egelsbach geklagt hat, weil die offensichtlich besonders schnell in Frankfurt sein müssen. Die Kläger haben leider vor Gericht Recht bekommen, dass die Rechtsgrundlage für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht ausreichend ist, so dass nicht nur diese Geschwindigkeitsbeschränkung, sondern auch noch andere in Hessen auf Grundlage dieses Urteils aufgehoben wurde. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen und die Gerichte sollten nicht so menschenfeindliche Gerichtsurteile fällen. Die SPD Fraktion in Dreieich kann sich zwar für eine Geschwindigkeitsbegrenzung einsetzen, hat aber keine Möglichkeiten eine Geschwindigkeitsbegrenzung für eine Autobahn anzuordnen. Aber selbstverständlich setzt sich unsere Landtagsfraktion dafür ein. Leider ist die SPD im Land Hessen in der Opposition und hat wenig Einfluss auf das vom Grünen Minister Tarek Al-Wazir geführte und hier zuständige Wirtschafts- und Verkehrsministerium
Zu 4.
Eine dichtere Bepflanzung am Rand der Autobahn und Flüsterasphalt auf beiden Seiten der relevanten Teile der A661 würden eine Verbesserung bringen.
Zu 5. und 6.
Wir haben in der Vergangenheit durch Anträge/ Initiativen die ganztägliche Geschwindigkeitsbegrenzung gefordert und unterstützt. Auch auf Landesebene werden wir uns bei unserer Landtagsfraktion weiter dafür einsetzen. Wir bieten weiterhin unsere Zusammenarbeit mit den betroffenen Bürger*innen und der BI an.
Freundliche Grüße
Holger Dechert
Fraktionsvorsitzender SPD Dreieich