Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 22.2.2021 und nehmen gerne zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:
Wie wollen Sie der Lärmbelästigung auf der Dreieichenhainer und der Sprendlinger Seite der A661 konkret begegnen?
Mit dem Bau der Lärmschutzwand im Bereich Heckenborn und dem Austausch des Straßenbelags auf die Fahrbahnen der A661, hat sich die Lärmbelastung in Sprendlingen etwas verbessert. Je nach Windrichtung ist die Belastung dennoch deutlich. Die Berichte und Darlegungen aus Dreieichenhain besagen, dass mit dem Bau der Lärmschutzwand und den installierten Leitplanken sich die Lärmsituation verschlechtert hat. Wir sehen daher wesentliche Entlastungen nur, wenn die Geschwindigkeit im Abschnitt Dreieich ganztägig reduziert wird. Das muss sehr gut begründet sein. In Vergangenheit sind Tempobegrenzungen auf Initiative von Nutzern der BAB gerichtlich aufgehoben worden. Seitens der Straßenverkehrsbehörden konnte nicht tragfähig nachgewiesen werden, dass die Geschwindigkeitsreduzierungen signifikante Verbesserungen der Lärmsituation bewirken – eine bedauerliche Tatsache.
Wäre die Erweiterung / Verbesserung der bestehenden Schallschutzmauer in Richtung Sprendlingen sowie der Bau einer solchen auf der östlichen Seite der A661 denkbar?
Denkbar ist das; auch ist anzunehmen, dass sie wirksam sein würde. Allerdings: Es ist bekannt, dass die Stadt Dreieich sich für die Übernahme jedweder Kosten für die o. g. Schallschutzmauer nicht zuständig sieht (ein dahingehender Antrag der FDP-Fraktion verlief im Sande). Vielmehr obliegt aus ihrer Sicht die Verantwortung für eine Lärmsanierung beim Straßenbaulastträger der BAB, dem Bund. In Gesprächen mit Vertretern des Hess. Verkehrsministeriums (zuständig im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund) wurde uns dargelegt, dass aufgrund der errechneten Lärmsituation keine Veranlassung für weitere Sanierungsmaßnahmen gesehen werden. Allenfalls wird der Anspruch auf passiven Schallschutz bei einigen wenigen Häusern in der Philip-Holzmann-Straße gesehen.
Falls die vorgenannten baulichen Maßnahmen ausscheiden, insbesondere aufgrund der damit verbundenen erheblichen finanziellen Belastungen, wäre es aus Ihrer Sicht denkbar, als unmittelbar wirkendes, milderes und kostengünstigeres Mittel eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h auf den relevanten Teilen der A661 umzusetzen, und somit gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten? Wenn ja, wie und wann wollen Sie eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung umsetzen?
Wie zu 1. ausgeführt ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung eine mögliche und wirksame Option. Es obliegt dem Straßenbaulastträger der BAB schlüssige Nachweise zu erbringen, die eine solche Maßnahme auch dauerhaft Bestand haben lassen. Die Voraussetzungen für eine rechtssichere Anordnung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h aus Lärm- oder Verkehrssicherheitsgründen liegen wohl derzeit nicht vor.
Wir sind aber gerne bereit – auch zusammen mit Ihnen – das Gesppräch dazu in Wiesebaden wieder aufzunehmen und bieten unsere Unterstützung an.
Welche weiteren / anderen Maßnahmen sind denkbar und möglich, um die um die A661 herum lebenden Menschen vor gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen?
Um es klar zu sagen: Ohne eine wesentliche Verringerung der Verkehrsmengen auf der A661, ist eine spürbare Lärmreduzierung nicht zu erreichen, sollten die o. g. Maßnahmen nicht durchsetzbar sein. Wir setzen daher nach wie vor auf den Ausbau und die Attraktivierung alternativer Verkehrsträger wie den ÖPNV und die Förderung des Radverkehrs. Ob die Nachwirkungen der Pandemie (Homeoffice) in Zukunft eine nachhaltige Verringerung der Verkehrsmengen erbringen werden, bleibt abzuwarten.
Wie werden Sie die Interessen der Dreieicher Bürger, falls notwendig, auf Landesebene und gegenüber Hessen Mobil vertreten?
Wie zu 3. ausgeführt, setzen wir GRÜNE Dreieich uns gerne dafür ein, Gespräche und einen konstruktiven Austausch mit dem verkehrspolitischen Sprecher der GRÜNEN-Fraktion im Landtag und dem Hess. Verkehrsminister zu vermitteln und zu begleiten. Oftmals ist es sehr hilfreich, wenn die unmittelbar Betroffenen ihr Anliegen den zuständigen Vertreter*innen persönlich vortragen. Als Kommunalpolitiker*innen haben wir ein großes Interesse, die Anliegen der Dreieicher Bürgerschaft bestmöglich auf allen Ebenen zu vertreten. Es ist jedoch auch so, dass die entscheidenden Vorgaben bzgl. der BAB in Berlin gemacht werden.
Welche Anstrengungen haben Sie und / oder Ihre Partei in Sachen Lärmschutz in der Vergangenheit bereits unternommen?
Bis September 2017 standen wir mit Hr. Neitzel von der Anwohnerinitiative A661 in einem regen und konstruktiven Austausch, auch über unsere Initiative Richtung Wiesbaden. Bei einem Gespräch beim Staatssekretär im Hess. Verkehrsministerium im Oktober 2017 hat man uns die möglichen Handlungsoptionen von Hessen Mobil erläutert (siehe zu 1. und 3.). Dies auch vor dem Hintergrund der recherchierten Fakten. Seitdem liegen uns keine weiteren Erkenntnisse mehr vor, die wieder Bewegung in Ihrer Angelegenheit hätten bewirken können.
Sollten Ihrer Initiative derweil neue Informationen vorliegen, sind wir gerne bereit diese aufzunehmen und mit Ihnen zusammen ggf. weitere Schritte zu beraten.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen dazu und zu weiteren Gesprächen in naher Zukunft gerne zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen aus Dreieich
gez. Peter Graff Roland Kreyscher
GRÜNE-Fraktion Dreieich